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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Entpflichtung nach 30 Jahren | 51 Beiträge | ||
Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 575504 | ||
Datum | 12.08.2009 09:58 MSG-Nr: [ 575504 ] | 10617 x gelesen | ||
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Moin, daß man vom Amt des stellv. StBM entpflichtet wird ist ja noch nachvollziehbar, wenn es denn so sein sollte, daß der Kamerad nicht das Amt ausfüllen kann. Die meisten erkennen eine solche Überlastung aber schon rechtzeitig von selbst. Eine Entpflichtung aus der Fw insgesamt halte ich aber für Unverhältnismäßig. Gruß Lutz | ||||
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