News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Entpflichtung nach 30 Jahren | 51 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 575455 | ||
Datum | 11.08.2009 22:30 MSG-Nr: [ 575455 ] | 11768 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Uwe Kleich (u.a. Beleidigung, sexuelle Übergriffe(verbal)gegen Frauen in der Fw, öffentliche Herabwürdigung, u.s.w.) Wenn das so war bzw. ist dann sollte das Ganze ja juristisch einwandfrei zu klären sein. Wobei es ja auch immer auf die Beweislage ankommt. Und um deine Frage zu beantworten: Geschrieben von Uwe Kleich Muss sich ein Ehrenamtlicher alles gefallen lassen ? Nein, muss er nicht. Auch ihm stehen die normalen Instanzen offen. Gruß ML Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|