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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Zulassungspflicht für TSA in Bayern? | 10 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 575008 | ||
Datum | 09.08.2009 12:54 MSG-Nr: [ 575008 ] | 2747 x gelesen | ||
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Hallo, die zulassungsreiheit des TSA hat nichts mit 20 (25) km/h zu tun sondern ergibt sich aus: § 18 StVZO - Zulassungspflichtigkeit (...) (2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind (...) 6. folgende Arten von Anhängern: (...) i. Anhänger für Feuerlöschzwecke; Im gleichen § steht auch was von landwirtschaftlichen Anhängern mit max. 25 km/h auf das du dich offenbar beziehst ... passt aber hier nicht ... Du darfst den zulassungsfreien TSA auch hinter ein LF hängen ... Gruss Gerhard | ||||
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