Rubrik | Feuerwehrtechnik |
zurück
|
Thema | Anwendungsverbot für 'Gartenspritzen' zum Feuerlöschen? | 34 Beiträge |
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 574800 |
Datum | 07.08.2009 16:33 MSG-Nr: [ 574800 ] | 15436 x gelesen |
Tach, Post!
Geschrieben von Marc StolbrinkHabe grade keine Feuerpatsche zur Hand. Auch in meinem Werkzeugkasten findet sich skandalöserweise nicht ein einziges CE-gekennzeichnetes Werkzeug. Vielleicht ist das hier die Antwort:
§ 1 MaschinenVO
Eben, gut recherchiert.
Mit dem Anbringen des CE-Zeichens bestätigt der Hersteller, dass er die grundlegenden Sicherheitsanforderungen einer Richtlinie erfüllt hat. Wenn er nun ein Produkt hat, welches gar nicht in den Anwendungsbereich einer Richtlinie fällt, dann kann er logischerweise kein CE-Zeichen anbringe.
Dazu gehört z.B. der Großteil des Inhalts eines Werkzeugkoffers (schon mal einen Schraubendreher mit CE-Zeichen gesehen?), aber auch Dinge wie einfache Taschenlampen.
MkG,
Christi@n
-------------------------------------------------
Fumus ignem
- This is my very own opinion... -
Miss Unsexy 2009: Nach Platz 27 in 2007 dieses mal auf Platz 30. Überraschung auf Platz 13
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|