News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
xxx
Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | zugelassene Heckblaulichter als gerichtete Lampen | 46 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 574499 | ||
Datum | 05.08.2009 20:19 MSG-Nr: [ 574499 ] | 12813 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hallo, Geschrieben von Sven Reimer Also meinem Wissenstand nach muss das Anbauteil (welches auch immer; nicht beschränkt auf lichttechnische Einrichtungen) eine entsprechende Genehmigung haben. Erkennbar ist dies z.B. durch das E1 im Kreis. Etwas komplizierter ist es schon: Manche An- oder Einbauteile müssen bauartgeprüft sein, dazu zählen fast alle lichttechnische Einrichtungen (auch die passiven!). Die müssen dann ein (nationales oder internationales) "Prüfzeichen" tragen und dürfen nur für den genehmigten Verwendungsbereich eingesetzt werden! Das Prüfzeichen alleine reicht also nicht. Auch für die Bauartgenehmigungspflichtigen Bauteile kann aber eine Genehmigung im Einzelfall erteilt werden (wenn alle Vorschriften eingehalten werden!), dann kommt das Bauteil erstmal ohne Prüfzeichen vom Hersteller. (auch andere Änderungen am Fahrzeug sind ggf. genehmigungspflichtig, da gibt es dann z.B. sowas wie eine ABE oder ein Teilegutachten. Das betrifft aber keine Lichttechnik.) Gruß, Henning | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|
0.370