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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | zugelassene Heckblaulichter als gerichtete Lampen | 46 Beiträge | ||
Autor | Sven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen | 574459 | ||
Datum | 05.08.2009 15:23 MSG-Nr: [ 574459 ] | 12931 x gelesen | ||
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Also meinem Wissenstand nach muss das Anbauteil (welches auch immer; nicht beschränkt auf lichttechnische Einrichtungen) eine entsprechende Genehmigung haben. Erkennbar ist dies z.B. durch das E1 im Kreis. Erst dann dürfen diese Anbauteile verbaut werden. Es wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Genehmigung für irgend welche Fahrzeughersteller geben! Wäre ja auch zu lustig, wenn die Fa. XYZ die Genehmigung hätte, ungenehmigte lichttechnische Einrichtungen oder andere ungenehmigte Zubehörteile zu verbauen. MfG Sven R. Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915) | ||||
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