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RubrikSonstiges zurück
ThemaEinsatzannahme in Leitstellen11 Beiträge
AutorAlex8and8er 8 R.8, Hof / Bayern574230
Datum04.08.2009 11:43      MSG-Nr: [ 574230 ]4307 x gelesen

Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Andrè Dreßler
Was ist z.Bsp. an Wochenenden wenn viele FF nach außerhalb zu Wettkämpfen und Festen unterwegs sind..
Dann sollten die sich abmelden (und dabei überlegen, ob sie den Laden nicht gleich ganz zu machen!).
Ist die Einheit abgemeldet, wird der ELR sie erst gar nicht vorschlagen.

Läuft bei uns über den Status.
FF-Fahrzeug bleibt einsatzbereit im Schutzbereich/Gemeindegebiet > Status 1, Fahrzeug und dazugehörige Geräte wird weiterhin vom System berücksichtigt
FF-Fahrzeug verlässt das Gemeindegebiet/ist nicht mehr einsatzbereit > Status 6, Einsatzleitsystem errechnet im Alarmfall adäquaten Ersatz für Fahrzeug, Personal und Gerät.

Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Andrè Dreßler
Ich bin überzeugt, der Dispo ist immer gut beraten wenn er den Vorschlag noch einmal anschaut und überdenkt.


das sollte er immer!


nennt sich bei uns Plausibilitätsprüfung und darf eigentlich nicht mehr als 3-4 Sekunden Zeit kosten ... ein kurzer Blick, ob der Alarmvorschlag Sinn macht und alle wesentlichen Einsatzmittel disponiert wurden muß da reichen ... eine vollständige Prüfung ob der TSA aus x-Dorf nicht doch 300m weniger Anfahrt hat als der TSA aus y-Dorf wäre zu langwierig.

Geschrieben von Ulrich Cimolino,,, nicht jeden über die AAO die eine Leitstelle umsetzen soll frei entscheiden zu lassen...
Volle Zustimmung ! Unsere Alarmplanungen werden/wurden von den Wehrführern zusammen mit den besonderen Führungsdienstgraden (KBM/KBI/KBR) erarbeitet, durch die Kreisverwaltungsbehörde geprüft und ins ELS implementiert, und finden erst nach einer Nachprüfung durch Leitstellenleitung/Systemverwaltung Anwendung.

Die Notwendigkeit einen Alarmvorschlag durch den Schicht-/Lagedienstführer kurzfristig zu ändern, weil er nicht plausibel war, ergibt sich quasi nie ... und in der ILS hat nur dieser das Recht eine kurzfristige Einzellfallentscheidung zu treffen und ggf. vom Alarmvorschlag abzuweichen. Natürlich muß er das ggf. auch gut begründen können ;-)

Im RD und KTP sieht die Sache anders aus ... hier hat (zumindest in BY) die ILS nach wie vor die effektive Einsatzleitung für alle Einsätze und Weisungsrecht gegenüber allen am RD Teilnehmenden (bis zur Bildung einer Sanitätseinsatzleitung an einem Schadensort z.B. bei einem MANV) und disponiert tatsächlich regelmäßig anders als es das ELS vorschlägt ;-)


Bitte niemals den Sand in den Kopf stecken !

Gruß,
Alexander "Truthahn" Rosenthal

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