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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
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Vorbeugender Brandschutz
RubrikAusbildung zurück
ThemaEinspeisung Steigleitung15 Beiträge
AutorMarc8 S.8, Borken / NRW574027
Datum03.08.2009 13:15      MSG-Nr: [ 574027 ]6231 x gelesen

Geschrieben von ---Daniel Metzger, Jockgrim--- Ab wieviel m Gebäudehöhe ist eine Verstärkerpumpe für die Steigleitungen vorgeschrieben?


Vorgeschrieben sind Druckerhöhungseinrichtungen, wenn diese wegen der Gebäudehöhe erforderlich sind ... es lebe die Entbürokratisierung und die Verschlankung von Vorschriften!

Unabhängig davon sind in der neuen Muster-Hochhaus-Rili nasse Steigleitungen gefordert:

Infosystem der ARGEBAU, Link "Mustervorschriften" in der Kopfzeile, weiter zu Link "Bauaufsicht/Bautechnik"

Direkter Link: Neue MHHR

MHHR 6.3.2 Steigleitungen, Wandhydranten
6.3.2.1 Hochhäuser müssen in jedem Geschoss nasse Steigleitungen mit Wandhydranten für die
Feuerwehr haben
1. in den Vorräumen der Feuerwehraufzüge,
2. in den Vorräumen der notwendigen Treppenräume,
3. bei notwendigen Treppenräumen ohne Vorräume an geeigneter Stelle.
6.3.2.2 Bei gleichzeitiger Löschwasserentnahme von 200 l/min an drei Entnahmestellen darf der Fließdruck an diesen Entnahmestellen nicht weniger als 0,45 MPa und nicht mehr als 0,80 MPa betragen.


In der Alten Fassung der MHHR war das anders:

Alte MHHR, 4.9.1 Steigleitungen, Wandhydranten (siehe "Archiv" auf der gleichen Seite)
Hochhäuser müssen in der Nähe jeden Treppenraumes einer notwendigen Treppe eine nasse
Steigleitung haben. ... Die bereitzustellende Wassermenge muss für den gleichzeitigen Betrieb von mindestens drei Wandhydranten ausreichen. Zusätzlich können trockene Steigleitungen bei Hochhäusern mit erhöhter Brandgefahr oder ohne selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen verlangt werden; bei Hochhäusern, bei denen das Maß nach § 2 Abs. 4 MBO* mehr als 60 m beträgt, müssen sie vorhanden sein. Einspeisungsstellen für trockene Steigleitungen sind nach der Norm DIN 4066 zu kennzeichnen.


Interesant ist, dass ab 60 m Gebäudehöhe die trockenen Steigleitungen zusätzlich verlangt werden ... da brauchts dann eine Druckerhöhung. Diese wird in der o.g. Norm in 4.9.3 beschrieben.

Jetzt aber mal ein paar einsatztaktische Überlegungen dazu:

Löschwasseranlagen (so heißen die jetzt) nach DIN 14461 und DIN 14462 haben an den Entnahmestellen C-Festkupplungen. Wie viele Angriffsleitungen muss/will ich pro Geschoss einsetzen? Mindestens doch zwei, eine jeweils für Angriffs- und Sicherheitstrupp. Wie mache ich das?

Wo ordne ich die Entnahmestellen einsatztaktisch günstig an? Im Treppenraum, im Vorraum oder im (Brand-) Geschoss selbst? Wie passt das mit meinen Einsatzkonzepten zur Brandbekämpfung in hohen Gebäuden (Stichwort: Brückenkopf ein oder zwei Etagen unter dem Brandgeschoss) zusammen, muss ich ggf. Schlauchleitungen durch die Treppenraumtüren verlegen (und das über mehrere Geschosse)?

Und dann stelle man sich die Ausgangsfrage zum Einspeisedruck nochmals.

VB und Einsatztaktik haben nicht nur theoretische Berührungspunkte, sondern auch ganz praktische ...



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 30.07.2009 23:16 Denn7is 7B., Eimeldingen
 30.07.2009 23:26 Dani7el 7M., Jockgrim
 30.07.2009 23:37 Stef7an 7J., Birlenbach
 30.07.2009 23:52 Stef7an 7J., Birlenbach
 31.07.2009 10:02 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 31.07.2009 10:09 ., Bad Hersfeld
 31.07.2009 10:18 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 31.07.2009 13:57 ., Bad Hersfeld
 31.07.2009 15:02 ., Bockenheim
 31.07.2009 18:19 Thom7as 7E., Nettetal
 31.07.2009 13:52 Dani7el 7M., Jockgrim
 31.07.2009 15:16 Stef7an 7J., Birlenbach
 31.07.2009 16:01 Dani7el 7M., Jockgrim
 31.07.2009 22:07 Stef7an 7J., Birlenbach
 03.08.2009 13:15 Marc7 S.7, Borken

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