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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Dienstpflicht im Einsatzfall? | 57 Beiträge | ||
| Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 573516 | ||
| Datum | 01.08.2009 10:32 MSG-Nr: [ 573516 ] | 13164 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Christian Wittenberg ABER ich hätte dann bei meinem Wehrführer oder EL angerufen, und im kurz geschildert, das ich aus dem o.g Grund nicht am Einsatz teilnehmen kann. Ob er das gemacht hat weiß ich natürlich nich :) ... und was hätte der dann (außer dass er mit dem Telefonat von der Einsatztätigkeit abgehalten wurde) von dieser Info gehabt? Nichts ! Du bist nicht verfügbar ... egal ob mit oder ohne Telefonat. Es ist halt nunmal eine freiwillige Feuerwehr bei der man eben auch mal nicht verfügbar sein kann (es sei denn es gäbe da Dienstpläne - soll es ja auch geben ...). Wäre auch so gewesen, wenn Du 20km weiter einkaufen/zu Besuch/auf Ausflug gewesen wärest oder z.B. akut Durchfall / Migräneanfall o.ä. hattest. Wenn es da was zu erklären (gegenüber Wefü) gibt - oder man meint, man müßte das erklären (das Bedürfnis kann ich bei entsprechenden Schadenslagen ja verstehen), dann nach dem Einsatz ... Gruss Gerhard | ||||
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