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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Dienstpflicht im Einsatzfall? | 57 Beiträge | ||
| Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 573338 | ||
| Datum | 31.07.2009 01:45 MSG-Nr: [ 573338 ] | 13681 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Wittenberg ABER ich hätte dann bei meinem Wehrführer oder EL angerufen, und im kurz geschildert, das ich aus dem o.g Grund nicht am Einsatz teilnehmen kann. Ob er das gemacht hat weiß ich natürlich nich :) Der freut sich wenn er im Einsatz dann n+a Anrufe bekommt. Im Zweifel wird es darauf hinauslaufen das man sich lieber was überlegt (nicht gehört, Bier getrunken) anstatt mit der Wahrheit rauszurücken.. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | ||||
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