Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit |
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Thema | Und immer wieder Sonderrecht und Wegerecht mit privaten PKW. | 47 Beiträge |
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 573143 |
Datum | 29.07.2009 23:09 MSG-Nr: [ 573143 ] | 9562 x gelesen |
Gerätehaus (eigentlich "Feuerwehrhaus")
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Berthold BodenWenn ich mal überlege alle würden mit 5 km/h schneller zum GH fahren, dann würde eine Freiwillige Feuerwehr keine Ausrückzeit von max. 3 min erreichen.
Das ist (im Gegensatz zu deinem Führerschein) nicht dein Problem, sondern das Problem deiner Kommune.
Geschrieben von Berthold BodenIch denke die Gesetzgebung sollte mal einen eindeutiges Urteil für Privatfahrzeuge geben, dann ist es für alle klar!
Welches Schweinderl hättens den gern? "Der FA darf die vorgeschriebene Geschwindigkeit um n km/h überschreiten?" Überdenk dir das nochmal, dann wirst du sehen, dass diese "eindeutige Lösung" maximal merkbefreit ist.
Geschrieben von Berthold BodenZumindest vergraule ich mir so weitere ehrenamtliche Mitglieder.
Wie man das sieht. Ich kenne FFs, in denen FA rausfliegen, wenn sie mit guten 60 durch die 30er-Zone fahren. Da ist dann gar kein "vergraulen" mehr nötig. Klappt übrigens prima, und ich sehne mich zu dieser Wehr zurück.War ein sehr entspanntes und sicheres ausrücken.
Gruß, MaWe
Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande)
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| 29.07.2009 13:49 |
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., Kierspe | |