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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Dienstpflicht im Einsatzfall? | 57 Beiträge | ||
| Autor | Manf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü | 573105 | ||
| Datum | 29.07.2009 19:32 MSG-Nr: [ 573105 ] | 14011 x gelesen | ||
Hallo, dein Kommandant sollte mal das Feuerwehrgesetz lesen. Als erste Disziplinarmaßnahme kann ein Verweis ausgesprochen werden - Verfasser ist der Kommandant. Dieser Verweis ist ein "belastender, mit dem Rechtsmittel des Widerspruchs anfechtbarer Verwaltungsakt der Gemeinde" (Surwald, Kommentar zu §14, Abs. 2, Landesfeuerwehrgesetz Baden-Württemberg). Heißt im Klartext, dein Kommandant muss sich hinsetzen und einen förmlichen Verweis verfassen, Rechtsmittelbelehrung an den Schluss. Du hast dann die Möglichkeit sämtliche Varianten des Verwaltungsrechts (Widerspruch, Klage beim Verwaltungsgericht) durch zu machen. Gruß Manfred | ||||
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