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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Dienstpflicht im Einsatzfall? | 57 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 573072 | ||
Datum | 29.07.2009 17:16 MSG-Nr: [ 573072 ] | 14077 x gelesen | ||
Geschrieben von Jörn Patke welche Drogen nimmt denn Euer Oberindianer??? Bevor man hier reflexartig mal wieder umfangreich die "Kameradschaftskeule" auspackt und über inkompetenten Führungskräfte herzieht - bisher ist nur eine Seite der Story bekannt! Und die anonym gepostet und somit schlecht überprüfbar. Es kann ja auch sein, dass dies für den Wehrführer nur der Tropfen war, der das Fass zum überlaufen brachte. Schwer vorstellbar ist es für mich, dass nur dies allein der Auslöser für die Abmahnung sein soll. Fast sicher bin ich mir, dass es vorher im zwischenmenschlichen Bereich oder im Rahmen der Tätigkeit in der Feuerwehr zu Störungen kam. Und solange ich nicht wirklich sicher sein kann, dass es so gelaufen ist wie es bisher dargestellt wurde, wäre ich mit Schuldzuweisungen und Unterstellungen etwas vorsichtig. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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