| Rubrik | Einsatz |
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| Thema | Dienstpflicht im Einsatzfall? | 57 Beiträge |
| Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 573062 |
| Datum | 29.07.2009 16:44 MSG-Nr: [ 573062 ] | 14364 x gelesen |
Hallo "Anonym" und andere Aufgeregte,
der Mann ist nicht ganz informiert. Schon das ist schlimm in seinem Amte.
Ich ziehe hier mal als Hilfskonstrukt den Paragraphen über die Pflicht, bei einem Unfall etc Hilfe leisten zu müssen.
Dort heißt es: Soweit zumutbar
Nicht zumutbar ist es, dass ich einen eigenen Schaden, der sich ja "unbehandelt" verstärkt links liegen lasse, um anderen Bürgern den gleichen Schaden zu beseitigen..
Bringen wir doch mal ein Brutalbeispiel (die ich bekannterweise so liebe!):
Dickes Gewitter, zwei Blitze setzen Dächer in Brand.
Einmal das meinige und dann das Dach des Bauern Müller..
Wat nu??
Darf ich jetzt meinen Gartenschlauch nehmen und versuchen, meinen Brand in den Griff zu bekommen oder muss ich mich auf das Fahrrad schwingen, um Müllers Scheune zu schützen??
Ob ich den Mann einen Idioten genannt hätte, ich glaube es nicht, aber sehr deutliche Worte hätte ich alle Male gefunden.
Sollte da wirklich eine Abmahnung kommen, dann mal meine Bitte: Die ebenfalls anonymisiert (also ohne Adressat und Versender, nur den reinen Text) hier einzustellen.
Aber bitte nicht unter "HUMOR"
und immer dran denken: schön fröhlich bleiben
Klaus
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