| Rubrik | Einsatz |
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| Thema | Dienstpflicht im Einsatzfall? | 57 Beiträge |
| Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 573021 |
| Datum | 29.07.2009 15:06 MSG-Nr: [ 573021 ] | 14726 x gelesen |
Hallo,
geschrieben von Uwe Stegemann:
Frage1: Bekommt ihr nur die Mitteilung Alarm, oder auch ein Einsatzstichwort bzw. Informationen über die Dringlichkeit?
Frage2: Wurde später nacharlamiert und hast Du auch diese Nacharlamierung ignoriert?
Frage3: Hast Du dich vielleicht fernmündlich bei einem Kameraden/Vorgesetzten (ab)gemeldet bzw. gefragt ob die Kameraden ohne dich auskommen?
Alle drei Punkte interessierten (mich) nicht die Bohne, wenn mein Keller grade abgesoffen wäre! Ganz im Gegenteil, ich wäre eventuell sogar noch so dreist, die übrigen Kameraden anzufordern - was übrigens dann auch die einzige fernmündliche (Ab-) Meldung wäre. Und ich kann mir dabei nicht vorstellen, daß das jemand ernsthaft moniert.
BTW: Mal dran gedacht, was z.B. eine Ehefrau absehbar macht, wenn man sich beim mit Wasser und Schlamm vollgelaufenen Keller zur Feuerwehr aufmacht... Ist es das wert? ;-)
Gruß
Daniel
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