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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Dienstpflicht im Einsatzfall? | 57 Beiträge | ||
| Autor | Wolf8gan8g W8., Stuttgart / Baden-Württemberg | 573017 | ||
| Datum | 29.07.2009 14:56 MSG-Nr: [ 573017 ] | 14647 x gelesen | ||
Hallo, ich habe jetzt gerade nicht den Text bei der Hand. Aber ich glaube es stand vor ein paar Jahren im "Feuerwehr-Magazin". Wenn mich nicht alles täuscht, war es sogar ein gleicher Fall: Wasser im Keller. Die Dienstpflicht besteht nicht in dem Fall, wenn ich mir zunächst selber helfen muss oder sogar auf weitere Hilfe angewiesen bin. Im konkreten Fall: Man kann nicht erwarten, dass ich zur Feuerwehr fahre um vollgelaufene Keller zu lenzen, wenn der Eigene gerade absäuft. Somit dürfte jegliche Grundlage für eine Abmahnung hinfällig sein. Aber wie schon gesagt, die Art und Weise dieser Androhung ist im höchsten Maße taktlos und unkameradschaftlich. Viele Grüße Wolfgang | ||||
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