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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Zulassung Feuerwehrfahrzeuge | 14 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 572777 | ||
Datum | 28.07.2009 10:32 MSG-Nr: [ 572777 ] | 3936 x gelesen | ||
Hi, Kostenersparniss und Vereinfachung der Zulassung - Fahrzeuge können völlig normal über den Landkreis zugelassen werden und brauchen keine Zulassung über eine Zentralstelle des Landes- oder Bundes. Das ist ein positiver Effekt, der aber ürsprünglich nicht erreicht werden sollte ;-) Wie bei vielem ist ist hier die EU-Harmonisierung schuld. Mit der Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) zum 01. März 2007 kamen ja die neuen "EU-Fahrzeugpapiere" und Ausnahmen von dieser Regelung sollten so gering wie möglich gehalten werden..warum es dann überhaupt noch Ausnahmen geben muss kann nur steuerliche Hintergründe haben... Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | ||||
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