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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Zulassung Feuerwehrfahrzeuge | 14 Beiträge | ||
Autor | Olaf8 G.8, Haiger / Hessen | 572674 | ||
Datum | 27.07.2009 18:57 MSG-Nr: [ 572674 ] | 4477 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian Rak so, nicht ganz richtig. Landesbehörden (und da gehören in den Stadtstaaten eben auch die Feuerwehren zu) dürfen weiterhin Behördenkennzeichen führen. hmm, was Hessen betrifft stellt man hier wohl alles auf Behördenkennzeichen um. Hessische Polizei fährt heute mit WI-HP xxxx und die Strassenbauverwaltung bzw. Land Hessen Fahrzeuge mit WI-SV xxx oder auch auch F-SV xxx usw..... Mfg O.Gyrnich | ||||
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