Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Zulassung Feuerwehrfahrzeuge | 14 Beiträge |
Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 572665 |
Datum | 27.07.2009 18:16 MSG-Nr: [ 572665 ] | 4452 x gelesen |
Hi,
Geschrieben von Hilmar Königseit dem 01.03.2007
dazu eine Frage von einem, der das zwar mitbekommen hat, aber sich sonst mit der Materie nicht so beschäftigt: Welchen Vorteil bringt es, dass Kommunen nun keine Behördenkennzeichen mehr führen dürfen?
mkG
Adrian Ridder
Take Care, Be Careful, Stay Safe!
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atemschutzunfaelle.eu
"Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit
offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt.
Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass
auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist,
dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und
Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen
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| 27.07.2009 14:41 |
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Dirk7 W.7, Hofheim/Ried Zulassung Bootsanhänger |
| 27.07.2009 16:10 |
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Phil7ip 7K., Saarbrücken |
| 27.07.2009 16:14 |
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., Kirchheim unter Teck | |