Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Zulassung Feuerwehrfahrzeuge | 14 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 572662 |
Datum | 27.07.2009 17:54 MSG-Nr: [ 572662 ] | 4610 x gelesen |
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-
Zulassungsverordnung - FZV)
Hallo,
Geschrieben von Hilmar Königseit dem 01.03.2007, Ausnahmen gibt es soweit ich weiß in den Stadtstaaten.
Formal sind das keine Ausnahmen:
Behördenkennzeichen gibt es gem. FZV §8(1) Satz 4 für "Bundes- und Landesorgane, das Diplomatische Corps und bevorrechtigte Internationale Organisationen". Wer alles dazu gehört, ist in Anlage 3 nachzulesen.
Da in den Stadtstaaten das Land auch Träger der Fw ist, bleiben dort die Behördenkennzeichen auch für neue Fw-Fahrzeuge.
Gruß,
Henning
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| 27.07.2009 14:41 |
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Dirk7 W.7, Hofheim/Ried Zulassung Bootsanhänger |
| 27.07.2009 16:10 |
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Phil7ip 7K., Saarbrücken |
| 27.07.2009 16:14 |
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., Kirchheim unter Teck | |