alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaZulassung Bootsanhänger9 Beiträge
AutorDirk8 W.8, Hofheim/Ried / Hessen572639
Datum27.07.2009 14:41      MSG-Nr: [ 572639 ]4529 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Ulrich CimolinoDas dürfte nämlich v.a. eines sein: Auslegungssache....

Richtig! Zwei Personen aus dem Kreis dieser Behörde gefragt -> Zwei verschiedene Antworten...

1. -> Da brauchst Du gar nix, noch nicht einmal das Kennzeichen des Zugfahrzeuges

2. -> Du brauchtst eine Versicherung (Deckungskarte) zur richtigen Zulassung, Regelung mit
Kennzeichen des Zugfahrzeuges gibt es nicht mehr....

§ 3 Abs. 2.2

Zulassungsfrei sind Anhänger:

g) Anhänger für Feuerlöschzwecke

oder sogar

e) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke,
wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden


Die Zulassung von Fahrzeugen scheint wirklich abhängig vom jeweiligen Sachbearbeiter zu sein.
Es gibt ja anscheinend sogar noch Landkreise die FW-Fahrzeuge mit kommunaler Numer (XY-2079) zulassen....



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 27.07.2009 13:45 Dirk7 W.7, Hofheim/Ried
 27.07.2009 14:09 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 27.07.2009 14:41 Dirk7 W.7, Hofheim/Ried
 27.07.2009 14:54 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 27.07.2009 18:00 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 27.07.2009 14:49 Sven7 B.7, Peine
 27.07.2009 16:41 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 27.07.2009 17:36 Rudi7 S.7, Klingenberg - Trennfurt
 27.07.2009 18:34 Chri7sti7an 7F., Wernau

0.155


Zulassung Bootsanhänger - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt