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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Befreiung vom Dienst wegen eines Einsatzes. | 26 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 572104 | ||
Datum | 24.07.2009 06:09 MSG-Nr: [ 572104 ] | 6972 x gelesen | ||
Geschrieben von Alois Wittmann dieser ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der LH München Schön wenn sich der öffentliche Dienst in der Förderung des Ehrenamtes hervorhebt... Geschrieben von Alois Wittmann
Nachgeforscht von wem? Deinem Chef? Der Personalabteilung? Was meint der Betriebsrat dazu? Geschrieben von Alois Wittmann Wer kann mir dazu näheres erläutern. Ich kenne ähnliches aus einer Nachbargemeinde. Dort wurde das durch den Bürgermeister nach einem nachhaltigen Gespräch mit dem Wehrführer geregelt. Ich würde klare Vereinbarung / Dienstanweisung erwirken a) Du brauchst nicht zu stempeln, du bringst ein Formular und Alarmzeit = Arbeitsende b) Du vereinbarst das ein Kollege dich sofort ausbucht und bringst ein Formluar. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | ||||
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