Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Befreiung vom Dienst wegen eines Einsatzes. | 26 Beiträge |
Autor | Volk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen | 571943 |
Datum | 23.07.2009 12:21 MSG-Nr: [ 571943 ] | 8158 x gelesen |
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
1.Ehrenamtlich
2.Einsatz-Abschnitt
Feuerwehrmann
Geschrieben von Alois WittmannBin doch auf dem Weg zum FFeinsatz aber sowieso versichert.
Stimmt natürlich auch, aber die Arbeitgeber, die ich bisher kennengelernt habe, verlangen grundsätzlich das Ein und Ausstemplen. Hat also mit der Arbeitspflicht an sich eigentlich nichts zu tun.
Kommst du denn an dem Automat gar nicht vorbei?
Ansonsten: wieder ein typischer Fall, wie selbst öffentliche AG den EA FM (SB) das Leben schwer machen. Aber ist halt ein anderes Budget :-(
Gruß,
Volker
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