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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | |||
Thema | Ausschreibung von Hanrath-Feuerwehrstiefel bei bei der VEBEG :-() | 18 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 571697 | |||
Datum | 22.07.2009 13:21 MSG-Nr: [ 571697 ] | 4962 x gelesen | |||
Themengruppe: | |||||
Geschrieben von Max Gruening was spricht dagegen, dass irgendeine Gartenbaufirma die Schuhe fuer ihre Mitarbeiter einsetzt? Vermutlich die Tatsache, daß das Gartenbauunternehmen für ihre Mitarbeiter Schuhwerk beschaffen muß, was gewissen Vorgaben entspricht und daß das bezeichnete Schuhwerk nicht entsprechend zertifiziert ist - auch wenn es möglicherweise diese im Vergleich geringeren Anforderungen erfüllt. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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