Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Gruppenführer gewält oder bestimmt. | 19 Beiträge |
Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 570982 |
Datum | 19.07.2009 11:44 MSG-Nr: [ 570982 ] | 5529 x gelesen |
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Landesfeuerwehrschule
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Hallo,
bei uns in Thüringen werden die GF durch den Bürgermeister nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs bestellt.
Du könntest quasi den GF-Lehrgang absolvieren und bestehen, bist aber automatisch noch kein GF innerhalb der Wehr.
Solltest du aber das Auswahlverfahren innerhalb der Wehr für den Besuch des GF-Lehrgangs an der LFS meinen,so sollte diese Auswahl an Kandidaten durch die Wehrleitung bzw. dem Kommando erfolgen.
Hier ist dann immerhin abzuwägen ist der betreffende Kandidat fachlich & menschlich dazu geeignet die Funktion zu übernehmen und was evtl. auch noch viel wichtig ist, wäre der betreffende FA auch greifbar bei Einsätzen, sprich wie und was arbeitet der/die FA,was nützt mir bzw. der Wehr z.B. ein ausgebildeter GF innerhalb der Wehr,welcher z.B. auf Ölplattform arbeitet oder auf Montage und nur alle 2-3 Wochen zum Wo-ende verfügbar wäre.....
MkG
Lars
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