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Rubrik | neue FwDV´s | zurück | ||
Thema | Beleuchtungsgerät als Pflichtausrüstung | 12 Beiträge | ||
Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 570741 | ||
Datum | 17.07.2009 14:27 MSG-Nr: [ 570741 ] | 6648 x gelesen | ||
Hallo, sicher ist bei einigen Einsätzen sinnlos die Lampe mitzuführen. Und in der Praxis wird das denke ich auch nicht gemacht bzw.wird vom GF der Befehl kommen die Lampe im auto zu belassen. Doch viel wichtiger erscheint mir der Punkt warum dies so in den FwDV drin steht bzw. wie man dann ausbilden will? Das Problem ergibt sich schon bei Fahrzeugen die nach DIN-Beladung beschafft wurden und wo nichts nachgerüstet wurden. Auf welchen Fahrzeugen sind z.B. nach DIN 5 Handscheinwerfer verlastet? Wie soll man dann Kameraden bei einer Ausbildung an z.B. TSF oder TSF-W richtig ausbilden? Von daher sind halt einige FwDV nicht praxisnah in einigen Punkten. M.E. gehören die Lampen zur Sonderausrüstung/Zusatzausrüstung, die je nach Bedarf bzw. nach Befehl mit eingesetzt werden bzw. halt automatisch zum Einsatz kommen wenn z.B. Brand und Innenangriff, dann rüstet sich der AT halt mit Lampe aus bzw. der zu stellende Sicherheitstrupp ebenfalls.....aber das wars dann auch schon.... MkG Lars | ||||
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