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Jugendfeuerwehr
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaJF in NRW Träger der freien Jugendhilfe nach §75 SGB 8.Buch?12 Beiträge
AutorMich8ael8 K.8, GL / Köln / NRW570551
Datum16.07.2009 12:54      MSG-Nr: [ 570551 ]4138 x gelesen

Hallo Jens,

schau doch einfach in die "Bibel" der Jugendfeuerwehr,
dem "Helfer in der Jugendfeuerwehr" (welcher übrigens
jeder bei der DJF gemeldeten JF bei íhrer Gründung
kostenlos zugeschickt wurde).

Den "Helfer in der Jugendfeuerwehr" hat Dein Stadt-Jugend-
feuerwehrwart vielleicht zur Hand.


Im Kapitel 06.01 "Organisation der Jugendfeuerwehr" ist
das Anerkennungsschreiben abgelichtet und im Text steht
unter Punkt 2.0:


Die JF sind in Bund und Ländern als „förderungswürdige Jugendgemeinschaft“
behördlich anerkannt. Mit Schreiben vom 27.11.1973 erteilte der Minister für Arbeit,
Gesundheit und Soziales des Landes NRW der Deutschen Jugendfeuerwehr
die Anerkennung als Träger der Jugendhilfe. Bei Fragen zur Anerkennung und
Förderungswürdigkeit der JF sollten sich die Jugendfeuerwehrwarte und Leiter der
Feuerwehren auf diese Anerkennung berufen (siehe Abdrucke des Anerkennungsschreibens).



Viele Grüße
Michael

ehemaliger hauptberuflicher JFM :o)


>> Eigentlich ist längst schon alles gesagt - nur nicht von jedem! <<

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 16.07.2009 11:18 Jens7 M.7, Siele
 16.07.2009 11:22 Timo7 L.7, Langerwehe
 16.07.2009 11:55 Jens7 M.7, Siele
 16.07.2009 12:21 Timo7 L.7, Langerwehe
 16.07.2009 12:25 Ralf7 F.7, Duisburg
 16.07.2009 14:18 Timo7 L.7, Langerwehe
 16.07.2009 14:56 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 16.07.2009 15:23 Timo7 L.7, Langerwehe
 16.07.2009 12:11 Ralf7 F.7, Duisburg
 16.07.2009 12:54 Mich7ael7 K.7, GL / Köln
 16.07.2009 15:28 Jens7 M.7, Siele
 16.07.2009 17:15 Dani7el 7R., Wuppertal

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