News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | JF in NRW Träger der freien Jugendhilfe nach §75 SGB 8.Buch? | 12 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 K.8, GL / Köln / NRW | 570551 | ||
Datum | 16.07.2009 12:54 MSG-Nr: [ 570551 ] | 4138 x gelesen | ||
Hallo Jens, schau doch einfach in die "Bibel" der Jugendfeuerwehr, dem "Helfer in der Jugendfeuerwehr" (welcher übrigens jeder bei der DJF gemeldeten JF bei íhrer Gründung kostenlos zugeschickt wurde). Den "Helfer in der Jugendfeuerwehr" hat Dein Stadt-Jugend- feuerwehrwart vielleicht zur Hand. Im Kapitel 06.01 "Organisation der Jugendfeuerwehr" ist das Anerkennungsschreiben abgelichtet und im Text steht unter Punkt 2.0: Die JF sind in Bund und Ländern als „förderungswürdige Jugendgemeinschaft“ behördlich anerkannt. Mit Schreiben vom 27.11.1973 erteilte der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW der Deutschen Jugendfeuerwehr die Anerkennung als Träger der Jugendhilfe. Bei Fragen zur Anerkennung und Förderungswürdigkeit der JF sollten sich die Jugendfeuerwehrwarte und Leiter der Feuerwehren auf diese Anerkennung berufen (siehe Abdrucke des Anerkennungsschreibens). Viele Grüße Michael ehemaliger hauptberuflicher JFM :o) >> Eigentlich ist längst schon alles gesagt - nur nicht von jedem! << | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|