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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | JF in NRW Träger der freien Jugendhilfe nach §75 SGB 8.Buch? | 12 Beiträge | ||
Autor | Jens8 M.8, Siele / NRW | 570520 | ||
Datum | 16.07.2009 11:18 MSG-Nr: [ 570520 ] | 5908 x gelesen | ||
Hallo, ich suche gerade nach einer Information. Handelt es sich bei einer JF aus NRW immer um einen Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII Buch? Laut Landesjugendordnung (2 Seite) ist die JF NRW zumindest ein solcher, gilt das dann aber auch für eine einzelne JF einer Stadt aus NRW? Oder muss da etwas speziell anerkannt - niedergeschrieben - sein? Dank euch. | ||||
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