Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Führungsdienst in der Freiwilligen Feuerwehr | 46 Beiträge |
Autor | Stef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 570025 |
Datum | 13.07.2009 22:03 MSG-Nr: [ 570025 ] | 25529 x gelesen |
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Geschrieben von Christian FischerIch würde daher empfehlen, dem Kind gleich von vorneherein den Namen "Führungsunterstützungsgruppe zu geben" das ist auch richtig. Die Führungsdienstrichtlinie RLP sieht das auch so vor. Was der Threadopener allerdings gemeint hat ist nach dieser Richtlinie die "Führungsstaffel" ab Alarmstufe 2 oder 3 im ELW1 (den manche VG bis vor kurzem nicht mal hatte). Diese personell zu stellen ist schon mancherorts ein Problem
Grüße
Stefan
"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr
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