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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaUrlaubsanspruch7 Beiträge
AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen569892
Datum13.07.2009 18:11      MSG-Nr: [ 569892 ]3590 x gelesen

Hallo,
hast ja Recht!
Das BUrlG gilt nur für Arbeitnehmer und ähnlich Beschäftigte und AZUBIS.

Die Beamten fallen so wohl nicht drunter.

Wo soll das denn stehen?
Wörtlich nicht: Aber §6 lässt etwas vermuten:
"Der AG ist verpflichtet, bei Bendigung des AV dem AN eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen."

Das könnte man so und so rum sehen. Aber es ist natürlich viel komplizierter v.a. wenn man von Tarif in Tariflos oder in anderen T. usw. usw. Aber all das war ja hier nicht gefragt.


mkg hwk

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 12.07.2009 19:26 Tom 7M., Kerpen
 12.07.2009 20:04 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
 12.07.2009 20:25 Chri7sti7@n 7P., ein Badner im Rheinland
 13.07.2009 18:11 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
 12.07.2009 21:21 Sven7 W.7, Hemer
 13.07.2009 07:18 Feli7x V7., Bergisch Gladbach
 13.07.2009 08:15 ., Worms

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