Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Mannschaft doof halten - Konsequenz war: FF - fahrt zum Gerätehaus | 33 Beiträge |
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 569770 |
Datum | 13.07.2009 05:34 MSG-Nr: [ 569770 ] | 7581 x gelesen |
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
Geschrieben von Michael BayerDer vorliegenden Fall hat meines Erachtens nichts mit "Dumm" halten zu tun
Es ging mir auch um das allgemeine das man den Leuten Informationen vorhält, die dann entscheiden sollen ob für Sie §35 gilt und dann nachher ist alles ganz anders..
Auch ein interessanter Aspekt ist z.B. wenn der AG sagt "zu Menschenrettung kannst du Tagsüber immer abhauen alles andere im Moment eher nicht"...
Jetzt verkündet der Melder am Gürtel "Alarm, Einsatz".. Ölspur oder Brand? Was mach ich jetzt.. und was macht mein Chef wenn ich das 3. Mal auf einer Ölspur war?
Grüße, BeschFl
für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..
"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)
"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)
Ich bin ein Freund der klaren Worte
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| 11.07.2009 13:24 |
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Mich7ael7 B.7, Münsingen FF - fahrt zum Gerätehaus - Führerscheinentzug | |