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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | RTW in Dortmund wurde geklaut | 30 Beiträge | ||
Autor | Marc8o D8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 569753 | ||
Datum | 12.07.2009 22:47 MSG-Nr: [ 569753 ] | 9261 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Henning Koch Wie würde man die Tat denn eigentlich nach der inzwischen veröffentlichten Schilderung einstufen, so von strafrechtlicher Seite aus? Da der Täter sich den RTW offenbar nicht aneignen, sondern nur eine Spritztour damit unternehmen wollte, sieht es so aus: Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln (§145) in Tateinheit mit Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (248b) in Tateinheit mit fahrlässiger oder vorsätzlicher Körperverletzung (§223 oder 229) evtl. in Tateinheit mit Nötigung (§240) | ||||
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