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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Urlaubsanspruch | 7 Beiträge | ||
Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 569711 | ||
Datum | 12.07.2009 20:04 MSG-Nr: [ 569711 ] | 4104 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Tom Müller Er sagte zu mir, dass mein neuer Dienstherr (StadtB) den "Rest-"Urlaub komplett übernimmt. Das ist korrekt! Es gibt ein Bundesurlabsgesetz in dem ist es so festgeschrieben, das bisher nicht genommener Urlaub sich auf das nachfolgende Arbeitsverhältnis überträgt. Spannend bleibt sicher die Frage, wenn der tarifliche Urlaub beim neuen AG nicht so hoch ist oder nur der gesetzliche angezogen werden kann... mkg hwk | ||||
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