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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaUrlaubsanspruch7 Beiträge
AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen569711
Datum12.07.2009 20:04      MSG-Nr: [ 569711 ]4104 x gelesen

Hallo,
Geschrieben von Tom Müller
Er sagte zu mir, dass mein neuer Dienstherr (StadtB) den "Rest-"Urlaub komplett übernimmt.
Das ist korrekt! Es gibt ein Bundesurlabsgesetz in dem ist es so festgeschrieben, das bisher nicht genommener Urlaub sich auf das nachfolgende Arbeitsverhältnis überträgt.
Spannend bleibt sicher die Frage, wenn der tarifliche Urlaub beim neuen AG nicht so hoch ist oder nur der gesetzliche angezogen werden kann...


mkg hwk

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 12.07.2009 19:26 Tom 7M., Kerpen
 12.07.2009 20:04 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
 12.07.2009 20:25 Chri7sti7@n 7P., ein Badner im Rheinland
 13.07.2009 18:11 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
 12.07.2009 21:21 Sven7 W.7, Hemer
 13.07.2009 07:18 Feli7x V7., Bergisch Gladbach
 13.07.2009 08:15 ., Worms

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