Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Führungsdienst in der Freiwilligen Feuerwehr | 46 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 569688 |
Datum | 12.07.2009 18:43 MSG-Nr: [ 569688 ] | 26095 x gelesen |
Einsatzleiter
Gruppenführer (THW)
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Gruppenführer (THW)
Wie ist bei Euch generell die Struktur.
Wenn ich das Eurer HP richtig entnehme ist as das RLP-Konstrukt der Verbandsgemeinde.
Wie ist es da rechtlich mit der Befugnis der Übernahme der EL geregelt, sprich wer ist durch Gesetzt und wer per Gesetz und eigen Erklärung Einsatzleiter.
Wie werden diese Personen bisher alarmiert/ eingebunden?
Wie wird Euer ELW1 bisher genutzt? d.h. welche Besatzung bei welchem Stichwort mit welcher Aufgabe.
Was ist das Ziel der Einführung eines Führungsdienstes bei Euch?
Ansonsten gilt, daß ich hier bei uns alle ZFü und alle GrFü auf je einer eigenen DME-Alarmgruppe habe, diese also gezielt dazu alarmieren holen kann, wenn sie nicht schon im ersten Abmarsch mit alarmiert wurden. Da wird aber eine Wehr mit einem Standort sind ist das ganze mit Eurer VG wohl nicht vergleichbar ;-)
Ich kenne aber auch Wehren hier in der Gegend, die haben einen GrFü oder ZFü vom Dienst (an den Wochenenden), der dann Anwesenheitspflicht am Ort hat, damit diese Funktion auf alle Fälle besetzt werden kann.
Solche Regelungen sind meist darauf zurückzuführen, dass irgend wann mal keiner (rechtzeitig) da war ;-)
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
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