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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaPflichtaufgaben (war: Wie weit muß Wasser...6 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW568303
Datum05.07.2009 23:04      MSG-Nr: [ 568303 ]3831 x gelesen

Geschrieben von Martin DrechslerGeschrieben von Henning Koch
Was spricht gegen das Vorliegen eines Unglücksfalles, wenn ein Keller plötzlich mit Wasser vollläuft?

Aus Sicht des Hausbesitzers erst einmal nichts. Aber wo ziehst du die Grenze? Pfüutze um den Ablauf herum, 2 cm, 5cm, 20 cm oder 50 cm? Wieviel Zeit investierst du in einen einzelnen Keller, wenn du weisst, das auf deiner Abarbeitungsliste noch 20 andere Einsatzstellen drauf stehen?


Geschrieben von Henning Koch
und was ändert sich da für den einzelnen Einsatz, wenn es mehrere bis viele davon gleichzeitig gibt?

Das du im schlimmsten Fall Tage lang mit Sauger und Lappen durch die Keller tingelst....
Wie schon im Ursprungsthread beschrieben. Fingerspitzen Gefühl walten lassen... schauen wo man akut helfen muss oder evtl. man auch später noch mal wiederkommt, um die anderen Einsatzstellen anzufahren...


Deine Argumente sind sicherlich bei der Einsatzabwicklung zu beachten. Einen Zusammenhang mit der von mit hinterfragten Kostenpflicht sehe ich aber nicht.

Gruß,
Henning



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 05.07.2009 22:32 Wolf7gan7g M7., Kerpen Wie weit muß Wasser bei Überfluten Keller abgepumpt werden?
 05.07.2009 22:48 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 05.07.2009 23:00 ., Dinslaken
 05.07.2009 23:04 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 06.07.2009 16:12 Wolf7gan7g M7., Kerpen
 06.07.2009 21:10 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 06.07.2009 21:25 Chri7sti7@n 7P., ein Badner im Rheinland

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