Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | BMA, Fehlalarm, Mitteilungspflicht der Leitstelle an die Feuerwehr ? | 58 Beiträge |
Autor | Wolf8gan8g M8., Kerpen / NRW | 568294 |
Datum | 05.07.2009 22:18 MSG-Nr: [ 568294 ] | 15070 x gelesen |
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Brandmeldeanlage
Hallo Martin,
ich muss gestehen, dass ich nicht alle Beiträge gelesen habe:-(
Grundsätzlich ist es aber doch so, dass ein BMA-Alarm eine qualifizierte Feuermeldung darstellt. Ergo muss die Leitstelle nach AAO verfahren und alarmieren.
Bei uns es das so geregelt, dass bei einem Rückruf der Fa. XY über eine Fehlauslösung die Freiwilligen mindestens in Bereitstellung bleiben und die Wache (beruflich) zum Objekt durchziehen. Erst der Einsatzleiter entscheidet ob Fehlalarm oder nicht.
Zudem muss die Feuerwehr zum Objekt fahren, damit die BMA zurückgestellt werden kann ( Feuerwehrbedienfeld). Schon aus diesem Grund muss die Leitstelle die Meldung weitergeben.
Gruß aus NRW
Wolfgang
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