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Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÄnderung der FwVo RLP13 Beiträge
AutorStef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz568212
Datum05.07.2009 14:37      MSG-Nr: [ 568212 ]5827 x gelesen

Geschrieben von Michael LinkenbachDie letzte mir bekannte Änderung betraf die neuen Dienstgrade. Das war eine Ausrüstungszulassung per Erlass aufgrund des §9 Abs4 des LBKG zur Form der Dienstgradabzeichen. Da hier aber Dienstgrade geführt werden die es nach FeVO Anlage 3 nicht gibt, muss hier noch eine Novellierung stattfinden.
Die § 5 Abs. 2 Nr. 1 und die §§ 23 und 24 Abs. 2 der Feuerwehrverordnung vom 21.
März 1991, sind ausserdem mit Änderung des LBKG außer Kraft getreten.
Die bereits bekannten Anpassungen an geltende Normen und EU-Recht sind auch noch nicht vollständig und eine Novellierung der Anlage 1 war auch schon immer in Diskussion...

Grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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