Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Fahrerlaubnis für 3,5t mit Anhänger (war:Petition | 28 Beiträge |
Autor | Sven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen | 567989 |
Datum | 03.07.2009 16:45 MSG-Nr: [ 567989 ] | 7978 x gelesen |
Geschrieben von Ulrich Cimolinostellen wir nur fest, dass ein weiteres Gesetz bzw. eine weitere VO schlampig gemacht ist.... :-(
Ich möchte eher behaupten, schlampig formuliert!
Habe jetzt mal meine Unterlagen gesichtet. Da steht u.a. drin:
Klasse B ist die künftige Pkw-Klasse. Mit der Klasse könne auch Fahrzeug-Kombinationen geführt werden, aus
- einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem leichten Anhänger (bis 750 kg), dabei ist ein zG des Zuges von 4.250 kg möglich (=Zugfahrzeug von 3.500 kg und Anhänger von 750 kg). Die Anzahl der Achsen ist unerheblich.
Geschrieben von ---Henning Koch,--- ist immer noch alles ganz klar ;-)
Asche auf mein Haupt.
MfG
Sven R.
Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915)
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