News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fahrerlaubnis für 3,5t mit Anhänger (war:Petition | 28 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 567986 | ||
Datum | 03.07.2009 16:37 MSG-Nr: [ 567986 ] | 7917 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Henning Koch Im Fahrzeugschein der betreffenden Fahrzeuge steht "die zulässige Gesamtmasse erhöht sich bei Anhängerbetrieb um 100 kg". Eben darum benötigt man bei Anhängerbetrieb für das Fahrzeug C1 (Anhänger bis 750kg zul. GM), C1E (zul. GM des Anhängers über 750kg bis max. Leermasse des Zugfahrzeuges) [die 12t werden wir hiermit kaum erreichen], oder CE (zul. GM des Anhängers über Leermasse des Zugfahrzeuges). Daher, sofern die zusätzlichen 100kg Nutzlast bei Anhängerbetrieb nicht benötigt werden, ab zum TÜV und die 100kg entfernen lassen. Dann reicht B (bis 750kg) oder BE (über 750kg). Gruß, Michael | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|