Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Fahrerlaubnis für 3,5t mit Anhänger (war:Petition | 28 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 K.8, Neuhausen a.d.F. / Baden-Württemberg | 567863 |
Datum | 03.07.2009 10:36 MSG-Nr: [ 567863 ] | 8071 x gelesen |
Also, wenn ich den Gesetzestext so lese wie er im Original steht dann deute ich das als "oder wenn", andere Betonungen die durch setzen von Kommata möglich gewesen wären wurden seitens des Verfassers schließlich nicht gemacht.
Was ich deute ist aber egal denn, die Nachfrage bei der Fahrerlaubnisbehörde an einem Beispiel:
Sprinter 3,5to darf ich mit Klasse B einen 0,75to Anhänger ziehen, also auch wenn mein Gespann dann 4,25to wiegt? (Wobei ich mit gleichem Wortlaut und der Betonung auf die resultierenden 4,25to angefragt habe)
Ergab ein lautes und deutliches: "Aber selbstverständlich"
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| 02.07.2009 11:31 |
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