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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Petition, war: Neuer FF-Führerschein offentsichtlich durch... | 33 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 567851 | ||
Datum | 03.07.2009 09:44 MSG-Nr: [ 567851 ] | 9859 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Jürgen M@yer Nicht ganz. Der Handwerksgeselle der über die Feuerwehr den C gemacht hat darf ihn auch sinnvoll in seinem Betrieb gewerblich einsetzen. Soweit ich informiert bin gilt die erweiterte Ausbildung nur im Fernverkehr Da bin ich mir nicht so ganz sicher... Der Gesetzestext ist der hier. Vielleicht kann den einer unserer Juristen mal aufdröseln. "Nur" Fernverkehr" auf keinen Fall da vor kurzem ein Getränkeeinzelhändler im Fernsehen kam der etwas unentspannt darüber war wie er in Zukunft im Sommer Aushilfen zum Kisten ausfahren einsetzen soll. Gruß Andi | ||||
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