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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fahrerlaubnis für 3,5t mit Anhänger (war:Petition | 28 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 567729 | ||
Datum | 02.07.2009 16:51 MSG-Nr: [ 567729 ] | 9025 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Henning Koch Auf den ersten (und auch zweiten) Blick benötigt man also für den so zum 3,6-Tonner mutierten eigentlich-3,5-Tonner mindestens die Fahrerlaubnis der Klasse C1, auch wenn man nur einen winzigen 200-kg-Anhänger mitführt. Korrekt, darin steht dann meist "Ziff. xy +100kg b. Anh.betrieb" oder so ähnlich. Sobald dann das zul. GG >3500kg ist, ist tatsächlich Klasse C1 bzw. C1E erforderlich, je nach Anhänger könnte es sogar der volle CE sein. Abhilfe, wenn die 100kg nicht wirklich gebraucht werden, das Fahrzeug mit 750kg aber mit Klasse B bzw. mit größerem Anhänger mit BE bewegt werden soll: Auf zum TÜV und "ohne technische Änderung" den Eintrag entfernen lassen. Sollte problemlos möglich sein. Gruß, Michael | ||||
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