Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Petition, war: Neuer FF-Führerschein offentsichtlich durch... | 33 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 567549 |
Datum | 01.07.2009 17:24 MSG-Nr: [ 567549 ] | 10227 x gelesen |
Infos: | 01.07.09 Feuerwehr-Führerschein muss sich jetzt bewähren 05.06.09 Deutscher Bundestag - Petitionen
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Themengruppe: | Führerscheine |
Berufsfeuerwehr
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Mahlzeit!
Geschrieben von Andreas LeutweinAngehörige von Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten und des Bundeskatastrophenschutzes können in Zukunft mit dem Führerschein der Klasse B auch Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen fahren.
Na das ist ja jetzt blöd. (Hervorhebung durch mich)
Habe ich doch unlängst von den Plänen einer BF gehört, ihre neu-Brandmeister erstmal mit so einer Regelung RTW fahren (und den RA fertig machen) zu lassen und sie dann erst irgendwann zum C(E)-Fahrer auszubilden...
BTW führt das ja nun zu der interessanten Konstellation, dass die betreffenden Leute ehrenamtlich RTW, LF8 usw. fahren dürfen, beruflich aber nicht?!
Gruß,
Henning
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| 05.06.2009 22:47 |
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., Bad Hersfeld Neuer FF-Führerschein offentsichtlich durch... |
| 05.06.2009 22:51 |
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Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd |
| 05.06.2009 22:54 |
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., Bad Hersfeld | |