| Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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| Thema | FRN, war: Dachbeschriftung | 146 Beiträge |
| Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 567313 |
| Datum | 30.06.2009 21:08 MSG-Nr: [ 567313 ] | 189842 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Krankentranportwagen mit 4 Tragen des Zivilschutzes.
Zur Aufnahme von 2 Tragen übereinander je Seite gebaut,
werden diese Fahrzeuge heute i.d.R. nur noch mit 2 Patienten geplant, da bei einer Belegung mit 4 Patienten eine Versorgung selbst rudimentär nicht mehr möglich ist.
In den heute nur noch vorhandenen KTW-4 Sprinter des BBK verfügen die Trageplätze auch über ein halbwegs geeignetes Rückhaltesystem (Gurte) die den Patienten fixieren.
Die Vorgängerversionen auf Transitbasis verfügten nicht darüber.
Nachfolger sind die KTW-2 des BBK bzw. N-KTW/KTW-2 der Länder.
Geschrieben von Ulrich Cimolinofein, wie heißt dann Euer Infektions-Transportwagen, wie ggf. ein Intensiverleger, oder ein RTW mit fakultativer Arztbesetzung?
Keine Ahnung wie das in Hamburg heißt, wir hier im Umland haben so etwas nicht.
Wenn wir aber schon bei den Spitzfindigkeiten sind:
Die neuen KTW des Bundes werden als Notfall-KTW bezeichnet sind aber keine da EKG/Defi fehlen.
Was natürlich dazu führt das man eigentlich unterscheiden müsste:
Notfall-KTW (Norm)
KTW-4
KTW-2 Bund (Ohne EKG/Defi)
Notfall-KTW-2 (Normausstattung)
Ich halte hier eine sinnvolle Unterscheidung nicht für möglich.
Gruß
Ingo
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