Rubrik | Kommunikationstechnik |
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Thema | Taktischer Funkrufname (FRN) | 29 Beiträge |
Autor | Oliv8er 8H., Meppen / Niedersachsen | 567290 |
Datum | 30.06.2009 18:19 MSG-Nr: [ 567290 ] | 8447 x gelesen |
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF), freiwilliger Zusammenschluss der Leiter der Berufsfeuerwehren Deutschlands
Deutscher Feuerwehrverband e.V.
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
Geschrieben von Ulrich Cimolino3. Zuständigkeitsfragen (wer soll sich denn da drum kümmern? Die AGBF, die LFVén, der DFV, "die BOS"?)
Soweit ich weiß, hat die PDV/DV 810.3 keine aktuelle Gültigkeit mehr?!
Vielleicht kann man ja genauso vorgehen, wie bei den FwDVen?!
Wird eine neue FwDV 3 verabschiedet, ziehen die Bundesländer ja auch i.d.R. nach.
Also: Neue FwDV 810 schreiben und Funkrufnamen dort verbindlich vorgeben
Vorteil: bereits bekanntes Verfahren zur Ratifizierung vorhanden, somit sollten doch die Zuständigkeiten geklärt sein.
Bin ich zu naiv? ;-)
Es handelt sich bei dem Geschriebenen um meine persönliche Meinung und nicht um die Auffassung irgendeiner Feuerwehr.
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