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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | FRN, war: Dachbeschriftung | 146 Beiträge | ||
| Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 567189 | ||
| Datum | 30.06.2009 12:37 MSG-Nr: [ 567189 ] | 190159 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Ulrich Cimolino Hier findet man sogar das ganze Konzept ((fast?) identisch mit dem mir vorliegenden Entwurf aus 2006?): Wenn ich hier "3.5 Operativ-taktische Kennungen im Sprechfunk Die gesprochenen Anruf- und Antwortkennungen werden nicht in dieser Richtlinie geregelt. Sie sind Inhalt der Dienstvorschriften für die Duchführung des Sprechfunkverkehrs (heute DV 810.3)." richtig verstehe, soll der gesprochene Rufname von dem Konzept unangetastet bleiben? Das bedeutet dann in der Praxis, dass der gesendete Rufname, der ggf. im Display erscheint, ein anderer ist, als der, der im Sprechfunk verwendet wird? Ich bin verwirrt :) MfG Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | ||||
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