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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Betablocker und AS | 8 Beiträge | ||
Autor | Pete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü | 566999 | ||
Datum | 29.06.2009 10:47 MSG-Nr: [ 566999 ] | 9191 x gelesen | ||
Naja: Neben diesen Hauptanwendungsgebieten gibt es noch weitere Einsatzmöglichkeiten für Betablocker: Die Schilddrüsenüberfunktion, bei der zum Teil eine erhöhte Herzfrequenz gedämpft werden muss. Bei Angststörungen können Betablocker die "Aufgeregtheit" verringern. Betablocker lindern nicht-organisch bedingtes Zittern (essenziellen Tremor). Bei Migräne dienen Betablocker (vor allem Propranolol und Metoprolol) zur Intervallbehandlung, um Migräneanfällen vorzubeugen. Betablocker können auch örtlich am Auge zur Behandlung des grünen Stars (Glaukom) dienen. Dabei senken Betablocker wie Timolol den für diese Augenerkrankung typischen erhöhten Augeninnendruck Betablocker sind Medikamente, die den Herzschlag verlangsamen und so den Blutdruck senken. Daher werden Betablocker hauptsächlich bei Bluthochdruck eingesetzt. Durch ihre dämpfende Wirkung auf den Herzschlag finden sie aber auch häufig in der Therapie verschiedener Herzerkrankungen Anwendung. Zu diesen Herzerkrankungen gehören Herzmuskelschwäche (Herzinsuffizienz), Durchblutungsstörungen am Herzen (koronare Herzkrankheit, KHK, Angina Pectoris) sowie Herzrhythmusstörungen. Auch nach einem Herzinfarkt werden Betablocker eingesetzt, um das Herz zu entlasten. (Quelle: Fundstelle hier Ansonsten würde ich dir "pauschal" sagen, die Person zum Arbeitsmediziner schicken und von diesem ein Attest geben lassen. Gefühlt pauschal würde ich sagen.. die Person dem Kreis der AGT nicht mehr zurechnen. Aber bei so pauschalen Antworten.. fühl ich mich nicht so wohl mit. Gruß Peter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | ||||
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