Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | BMA, Fehlalarm, Mitteilungspflicht der Leitstelle an die Feuerwehr ? | 58 Beiträge |
Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 566934 |
Datum | 28.06.2009 20:18 MSG-Nr: [ 566934 ] | 15312 x gelesen |
Abkürzung des Gruppenführerlehrganges für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr.
Massenanfall von Verletzten
Geschrieben von Hanswerner Kögler
Behaupten kann man vieles. Ich habe gesagt, das 50% unserer Fehlalarme Handmelder!! waren, an dem sich niemand verging.
In einem 15-geschossigen Peiner Hochhaus gibt es Handmelder, wir hatten da bis 2005 zu 100 % Fehlalarme.
Bis zum 30. April 2005 eben .... Kellerbrand durch Brandstiftung, massive Verrauchung des gesamten Gebäudes, 120 Personen gerettet / in Sicherheit gebracht, davon 13 mit Rauchgasintox, F3 und MANV 3 ausgelöst. Ich hatte das große Los gezogen, war BvD (EL).
Drei Tage später steckte der Mann dann den Keller des anderen Gebäudeflügels an, nochmal dieselbe Nummer mit zum Glück nur zwei Verletzten, weil da zufällig die Brandschutztüren alle zu waren.
Seitdem wieder nur Fehlalarme (Unfug) dort gehabt ...
Hanswerner, Dein Optimismus in Ehren, aber seid bitte etwas kritischer bei der Betrachtung der Sache.
MkG, Sven
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