Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | BMA, Fehlalarm, Mitteilungspflicht der Leitstelle an die Feuerwehr ? | 58 Beiträge |
Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 566927 |
Datum | 28.06.2009 20:02 MSG-Nr: [ 566927 ] | 15400 x gelesen |
Einsatzleiter
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Brandmeldezentrale
Geschrieben von Michael Schmidt
Melderkarte holen, selbst wenn sie der Wachmann schon aus seinem Ordner in der Hand hat... da haben wir überall schon Fehler erlebt...
Einen unserer EL hat mal ein Pförtner in den Keller des Klinikums geschickt, ich GF erstes Fahrzeug, Chef meldet mir über Funk: Finde nix! Prüf das mal!
Ich zur BMZ, ziehe richtige Laufkarte: Schwesternheim .... steht 300 Meter abseits des Klinikums *LOL*
Ich Chef angefunkt: Wir fahren rüber, kommste hinterher *g*
Im Treppenhaus der Schlüpferburg war mal wieder ein Handdruckmelder eingeschlagen .... auch schon mindestens zwölf Jahre her, ich vergesse sowas aber nicht.
Daher: Richtig, wie ihr das standardisiert abarbeitet. Vertrauen ist gut, Kontrolle hier aber besser.
MkG, Sven
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