Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | BMA, Fehlalarm, Mitteilungspflicht der Leitstelle an die Feuerwehr ? | 58 Beiträge |
Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 566902 |
Datum | 28.06.2009 18:25 MSG-Nr: [ 566902 ] | 15401 x gelesen |
Einsatzleitwagen
Löschgruppenfahrzeug
Drehleiter mit Korb
Tanklöschfahrzeug
1. Rüstwagen
2. Rettungswache
Löschgruppenfahrzeug
Hallo,
Geschrieben von Martin KaiserWill er direkt zur Feuerwehr geschaltet werden, muß er die "Regeln" der Feuerwehr anerkennen.
:-)
Die Feuerwehr reagiert mit einem normalen Läschzug aus ELW, LF, DLK, TLF mit Sicherheit nicht übermäßig
Nö überhaupt nicht. Ich würde sogar noch einen RW von Nöten sehen, weil es kann ja das Tor geschlossen sein (Nacht) und der Spreizer vom LF grade defekt?
und daraus ein Täuschungsalarm entsteht, das als Ordnungswidrigkeit mit entsprechender Geldstrafe geahndet wird, da man ja wissentlich einen Fehlalarm "provuziert" hat ... und und und.
Sag mal, meinst Du nicht auch, das so ein BMA-Besitzer mit so einer Fw nicht schon genug gestraft ist?
Ich denke die Feuerwehr kennt sich am besten aus und die Betreiber haben genügend technische Möglichkeiten die Fehlalarmqote auf ein absolutes Minimum zu beschränken.
Ja, ja und morgen ist Weihnachten…
Danke für Deinen interessanten Beitrag.
Danke auch, ach nein ich war ja gar nicht gemeint.
mkg hwk
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